Der Weg zum Studium – Fragen und Antworten zur Bewerbung an einer Hochschule
- In welchem Land haben Sie den Schulabschluss gemacht?
Gefordert ist hier das Land, in dem man seine Schulbildung beendet hat – in den meisten Fällen also das Heimatland.
- Haben Sie nach bestandener Feststellungsprüfung ein deutsches Abitur?
Nein. Die Feststellungsprüfung berechtigt zum Studium in Deutschland, ist aber nicht gleichzusetzen mit dem deutschen Abitur.
- Haben Sie mit der Studienvorbereitung bereits an einer Hochschule studiert?
Nein. Die Studienvorbereitung gilt nicht als begonnenes Studium. Es ist die Vorbereitung für ein Studium in Deutschland.
- Ich möchte in einer anderen Stadt studieren. Kann ich mich in jeder deutschen Stadt bewerben?
Die erfolgreich bestandene Feststellungsprüfung berechtigt zum Studium in Nordrhein-Westfalen. Es ist möglich sich auch in anderen Bundesländern zu bewerben, jedoch kann es in Einzelfällen sein, dass das Zeugnis dort nicht anerkannt wird.
- Wann muss ich mich bei der Stadt ummelden?
Bei einem Wohnungswechsel muss die Stadt, in der die neue Wohnung liegt, binnen zwei Wochen informiert werden. Dies gilt auch beim Umzug innerhalb einer Stadt. Eine gesonderte Abmeldung der vorherigen Wohnung ist nicht notwendig.
- Muss ich eine APS-Bescheinigung meiner Bewerbung für das Studium beifügen?
Für Teilnehmer aus Ländern mit einer APS, müssen diese Informationen auch beim Studienantritt nachgewiesen werden
- Wie ändert sich mein Versichertenstatus im Studium?
Bis zum Beginn des Studiums helfen wir den Teilnehmern unseres Programms durch die Anmeldung bei dem Versicherunsmakler Dr. Walter GmbH. In dieser Zeit ist eine Reiseversicherung die einzige Versicherungsoption. Mit Beginn des Studiums muss jedoch eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Dies ist bei Dr. Walter problemlos möglich. Auch hier unterstützen wir die Teilnehmer bestmöglich. Dadurch sind unsere Teilnehmer zu jeder Zeit umfassend versichert.
- Wie bin ich in der Zeit zwischen der FSP und der Immatrikulation an der Hochschule krankenversichert?
Bis zum Beginn des Studiums muss der Versicherungsschutz weiterhin durch eine Reiseversicherung gewährleistet werden.
- Bis wann muss ich mich bewerben?
Die Bewerbung zum Wintersemester beginnt am 15.5. und endet am 15.7. Die Zeugnisse werden Anfang Juli ausgegeben. Für die Bewerbung haben unsere Teilnehmer also ungefähr zwei Wochen Zeit. Es empfiehlt sich, bereits die gewünschten Unterlagen vorzubereiten und sich genügend Zeit für die Auswahl des Studienfachs zu nehmen.
- Was kann ich studieren?
dies ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, da es auf die Gewichtung der einzelnen Teile im Studium ankommt. Diese Fragen müssen also von der Hochschule direkt beantwortet werden.
- Bewerbungszeitraum – je schneller desto besser?
Es ist nicht wichtig, wann die Bewerbung bei der Hochschule eingeht – solange sie im Bewerbungszeitraum vom 15.5.-15.7. abgegeben wird.
- Kontakt zu Intertraining nach Ende der Studienvorbereitung
Wir begleiten unsere Teilnehmer bis zur Feststellungsprüfung. Natürlich bereiten wir währenddessen den weiteren Weg mit vor. Wir helfen bei der Bewerbung an einer Universität sowie bei der Umstellung der Krankenversicherung. Nach Ende der Studienvorbereitung ist es jedoch wichtig, dass wir über Umzüge in Kenntnis gesetzt werden, falls Behörden oder Ämter bei uns die aktuelle Adresse erfragen
- Visum
Bei der Visumsverlängerung unterstützen wir die Teilnehmer. Die Anmeldung bei der Stadt übernehmen wir und gleichzeitig zeigen wir, wie die Teilnehmer die Verlängerung in Zukunft selbst erledigen können